Was wiegt mehr als der Erhalt unserer Umwelt?

Bei CAS arbeiten wir täglich daran, das Gewicht unseres ökologischen Rucksacks zu minimieren.

 

  • Die Verpflichtung zur Einhaltung von EU-Richtlinien, Verordnungen, Normen und Gesetzen ist hierbei selbstverständlich.
  • Über den gesamten Lebenszyklus unserer Produkte – von Entwicklung über Produktion, Lieferung und letztlich Entsorgung – ist Effizienzoptimierung unser Ziel, denn nur so können wir unsere Ressourcen schonen
  • Unsere Produkte stehen für Nachhaltigkeit – ihre Gestaltung ist auf eine langjährige Nutzungsdauer und Reparaturfähigkeit ausgerichtet.

Informationen für gewerbliche Nutzer zu Elektronik- und Elektrogeräten

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt. 

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer – vom unsortierten Siedlungsabfall – getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme. 

Durchgestrichene Mülltonne

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht in den Hausmüll, sondern getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen ist.

Besitzer von Altgeräten haben alle Batterien und Akkus vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle aus dem Altgerät zu entfernen, insofern diese nicht vom Altgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können.

Altbatterien und Altakkus sind einer umweltgerechten Entsorgung zuzuführen.

Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden. 

Häufig befinden sich sensible personenbezogene Daten (beispielsweise Informationen zu Mitarbeitern) auf den zu entsorgenden Altgeräten. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist. 

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist jeder Hersteller verpflichtet, für Altgeräte anderer Nutzer als private Haushalte eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen.

Die CAS Deutschland AG stellt für Geräte, die gewerblich oder in öffentlichen Einrichtungen genutzt wurden – sogenannte „B2B-Geräte“ – Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten bereit. Hierfür arbeiten wir mit mehreren qualifizierten Recyclingunternehmen zusammen. Wenn ein von uns hergestelltes Gerät zu einem Altgerät geworden ist und Sie es zurückgeben möchten, wenden Sie sich bitte vor Rückgabe an unseren Kundenservice. Wir nennen Ihnen dann die passenden Entsorgungsstellen Ihrer Region.

Informationen zur Entsorgung von Batterien und Akkus

Das Batteriegesetz (BattG) setzt die europäische Batterie­richtlinie 2006/66/EG in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehr­bringen, die Rück­nahme und die umwelt­verträgliche Entsorgung von Batterien und Akku­mulatoren.

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben.

Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf Mengen, deren sich Endverbraucher üblicherweise entledigen. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher ausreichend frankiert an uns zurücksenden. Bitte wenden Sie sich vor Rückgabe an unseren Kundenservice.

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.

Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht „Cd“ für Cadmium, „Pb“ steht für Blei, und „Hg“ für Quecksilber.

Batterien nicht im Hausmüll entsorgen
  • Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
  • Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
  • Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Sinn und Zweck des Verpackungsgesetzes

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) dient dazu, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Verpackungsabfälle sollen vorrangig vermieden und darüber hinaus einem Recycling zugeführt werden. Es regelt die Pflichten, die beim Inverkehrbringen, der Rücknahme und hochwertigen Verwertung von Verpackungen umzusetzen sind.

Seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) 2019 verantwortet die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die unter Aufsicht des Umweltbundesamtes steht, die Organisation, Durchführung und Kontrolle des Verpackungsgesetzes. Hierzu wurde das öffentliche LUCID Verpackungsregister eingerichtet, in dem sich alle Inverkehrbringer von Verpackungen registrieren müssen.

Die CAS Deutschland AG ist entsprechend registriert und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.

Unsere Registriernummer lautet: DE 4893191679621